• ist ein Förderprojekt zur Vergabe von Beiträgen an Tonträger- und Musikvideoproduktionen sowie an Konzerttourneen. • wird vom Rockförderverein der Region Basel (RFV) im Rahmen seines Auftrags zur Förderung der regionalen Populärmusik organisiert und von einer unabhängigen Fachjury vergeben. • ist kein Nachwuchswettbewerb, sondern unterstützt die Arbeit von erfahrenen Musikschaffenden aus der Region Basel. • unterstützt Musikprojekte mit einem ausgewiesenen künstlerischen Anspruch im Bereich Populärmusik. Diese beinhaltet alle zeitgenössischen Stile wie Rock, Pop, HipHop, Electro, Americana, WorldBeats, Crossover etc.. Sie umfasst Musik aus nicht kommerziellen Nischen- und Subkulturen genauso wie Musik von arrivierten, erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern. • vergibt eine jährliche Gesamtsumme von bis zu CHF 80'000.–. Die Projektbeiträge bewegen sich in der Regel zwischen CHF 3'000.– und CHF 7'000.–. • wird dreimal pro Jahr durchgeführt.
Teilnahmebedingungen
Vor der Bewertung durch die Fachjury werden alle Gesuche vom RFV auf ihre formale und inhaltliche Zulässigkeit überprüft.
Formale Kriterien
Es müssen folgende formalen Kriterien erfüllt sein: • Das Gesuch muss termingerecht und vollständig gemäss Gesuchsunterlagen (s. unten) eingereicht werden. • Innerhalb von zwölf Monaten kann nur ein Gesuch in Bezug auf den selben Künstler eingegeben werden. Entscheidend für die zwölf Monate ist der Zeitpunkt der letzten Eingabe. Ausgenommen davon sind Eingaben, die zurückgewiesen wurden, bevor sie in die Jurierung gelangt sind. • Von der Jury abgelehnte Gesuche können kein zweites Mal eingegeben werden. • Gesuche zur nachträglichen Deckung bereits realisierter Projekte können nicht eingegeben werden. • Beim RSC eingegebene Gesuche können unabhängig vom Entscheid der Jury nicht mehr bei einer anderen Förderstelle der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt (beispielsweise Kulturpauschale, Lotteriefonds, Fachausschüsse etc.) eingegeben werden und umgekehrt.
Inhaltliche Kriterien
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass sie: • aus der Region Basel (nur Schweiz, ohne grenznahes Ausland) stammen oder einen direkten Bezug zur Region Basel haben. • eine künstlerisch engagierte, fachkundige Tätigkeit ausüben, die Basler Musikszene mitprägen und seit mindestens zwei Jahren kontinuierlich in der Populärmusikszene aktiv sind. • bereits einen Tonträger veröffentlicht haben. • über eine entsprechend hohe (Live-)Präsenz verfügen. • über ein professionelles Management oder ein entsprechendes Eigenmanagement verfügen. • bis spätestens zwölf Monate nach dem Entscheid der Jury eine neue Tonträger- oder Musikvideoproduktion veröffentlichen oder bis spätestens sechs Monate nach dem Entscheid der Jury eine Konzerttournee realisieren.
Gesuchsunterlagen
Einsendeschluss im Jahr 2010 ist jeweils am 30. Januar, am 29. Mai und am 25. September. Es gilt das Datum des Poststempels. Eine persönliche Abgabe der Gesuchsunterlagen bei der RFV-Geschäftsstelle muss an Werktagen vor Einsendeschluss und auf Voranmeldung erfolgen. Das Gesuchsformular (einfache Ausführung) muss vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und mit allen geforderten Gesuchsunterlagen (sechsfache Ausführung) termingerecht eingereicht werden. Digitale Eingaben werden nicht akzeptiert.
Unvollständige Gesuche und / oder Gesuche mit falschen oder unzureichenden Angaben in den Gesuchsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Gesuchsunterlagen werden nicht retourniert.
Geforderte Unterlagen
Tonträgerproduktion
• Ausführliche Biografie mit detaillierten Angaben zu: Werdegang, Veröffentlichungen, Auftritten der letzten 12 Monate, Medienberichten. • Druckfähiges digitales Foto (min. 1'200 x 900 Pixel, 300 dpi). • Aktueller bzw. letzter veröffentlichter Tonträger (digitale Links werden nicht akzeptiert). • Tonträger-Demo mit mindestens drei eigenkomponierten Songs der geplanten Tonträgerproduktion. (Ausnahmeregelung: Coverversionen können ausschließlich von Künstlern eingegeben werden, deren Arbeit im Kontext zu einem thematisch entsprechenden Gesamtkonzept steht und ein ausgeprägt hohes Mass an eigenständiger Bearbeitung und Interpretation aufweist). • Detailliertes Produktionsbudget mit allen geplanten Ausgaben und Einnahmen inklusive Eigenmittel, weiterer Drittmitteln sowie beantragtem Projektbeitrag. • Sofern vorhanden: Vertrag oder Absichtserklärung eines Plattenlabels oder Vertriebs. • Kombinierte Gesuche Tonträgerproduktion und Musikvideoproduktion sind möglich.
Musikvideoproduktion
• Ausführliche Biografie mit detaillierten Angaben zu: Werdegang, Veröffentlichungen, Auftritten der letzten 12 Monate, Medienberichten. • Druckfähiges digitales Foto (min. 1'200 x 900 Pixel, 300 dpi). • Verweis auf Webseite bzw. Online-Musikportal mit Hörproben von mindestens drei der letzten veröffentlichten Musiktitel, oder aktueller bzw. letzter veröffentlichter Tonträger. • Storyboard der geplanten Musikvideoproduktion. • Tonträger oder Tonträger-Demo des für die Musikvideoproduktion geplanten Songs. • Detailliertes Produktionsbudget mit allen geplanten Ausgaben und Einnahmen inklusive Eigenmittel, weiterer Drittmitteln sowie beantragtem Projektbeitrag. • Kombinierte Gesuche Tonträgerproduktion und Musikvideoproduktion sind möglich.
Konzerttournee
• Ausführliche Biografie mit detaillierten Angaben zu: Werdegang, Veröffentlichungen, Auftritten der letzten 12 Monate, Medienberichten. • Druckfähiges digitales Foto (min. 1'200 x 900 Pixel, 300 dpi). • Verweis auf Webseite bzw. Online-Musikportal mit Hörproben von mindestens drei der letzten veröffentlichten Musiktitel, oder aktueller bzw. letzter veröffentlichter Tonträger. • Detailliertes Tourprogramm mit definitiven und geplanten Daten. Ein wesentlicher Teil der Tour, bzw. ein Drittel der Konzerte darf bei Einsendeschluss noch nicht gespielt sein. • Detailliertes Tourbudget mit allen geplanten Ausgaben und Einnahmen inklusive Gagen, Eigenmittel, weiterer Drittmitteln sowie beantragtem Projektbeitrag. • Tour-Bestätigung durch Booking Agentur / Agent.
Jurierung
Über die Vergabe der Projektbeiträge entscheidet eine unabhängige Fachjury. Die Jury setzt sich aus fünf regionalen und überregionalen Musikfachleuten zusammen und wird vom RFV-Vorstand auf zwei Jahre gewählt. Massgebend für den Entscheid der Jury sind die detaillierten Angaben in den Gesuchsunterlagen, das künstlerische Potential, die Eigenständigkeit und die handwerkliche Qualität des Materials. Zudem sind die Nachweise über die langfristige, kontinuierliche musikalische Arbeit sowie die Angaben zu den künstlerischen und kommerziellen Plänen und Zielen entscheidend. Der Entscheid der Jury wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern vom RFV zeitnah nach der Jurierung schriftlich mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller anerkennen mit der Eingabe ihres Gesuches die Bewertung durch die Jury und deren Entscheid. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Formale Fehler können bei der Rekurskommission des RFV geltend gemacht werden.
Beiträge für Künstlerisches Schaffen
Bis maximal zweimal pro Jahr kann die Jury zusätzlich zu den ordentlichen / regulären Projektbeiträgen einen Beitrag für Künstlerisches Schaffen vergeben. Mit Beiträgen für Künstlerisches Schaffen kann die Jury unabhängig von konkreten Projekten Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller aus der Region Basel unterstützen, welche seit mindestens fünf Jahren kontinuierlich und professionell in der regionalen Populärmusikszene aktiv sind und über einen entsprechenden Leistungsausweis verfügen.
Zahlungsbedingungen
Im Falle einer Vergabe werden die Auszahlungsbedingungen und –modalitäten vom RFV festgelegt. In der Regel wird die Hälfte des Beitrags direkt nach der Jurierung ausbezahlt. Die andere Hälfte nach Abschluss des Projekts, Herstellung der CD, bzw. Musikvideos oder erfolgter Tournee.
Verpflichtungen
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller verpflichten sich im Falle einer Vergabe: • ihre Tonträger- oder Musikvideoproduktion bis spätestens zwölf Monate nach dem Entscheid der Jury zu veröffentlichen oder ihre Konzerttournee bis spätestens sechs Monate nach dem Entscheid der Jury zu realisieren. • das Logo des RFV (Download unter www.rfv.ch) in angemessener Grösse und Qualität auf ihrem Tonträger oder ihrem Musikvideo sowie auf allen Werbeträgern im Zusammenhang mit ihrer Tonträger-, ihrer Musikvideoproduktion oder ihrer Konzerttournee zu platzieren. • die Unterstützung des RFV gegenüber Medien und Öffentlichkeit angemessen zu kommunizieren. • dem RFV nach Veröffentlichung unaufgefordert sechs Belegexemplare ihres Tonträgers oder ihres Musikvideos zuzustellen beziehungsweise dem RFV nach Tourneeabschluss unaufgefordert einen Tourbericht zuzustellen. • im Rahmen einer allfälligen Verleihungsveranstaltung unentgeltlich gegen Spesen live aufzutreten.
Die Jury 2010
Christoph Alispach, DRS 3 Musikredaktor, Musiker Nik von Frankenberg, Musikchef Radio X, Musiker, DJ Fred Herrmann, Produzent (Bligg u.a.) und Musiker, Hitmill Studio Raphael Rogenmoser, Migros Kulturprozent, Projektleiter Pop und Neue Medien Susanne Göhner, Burghof Lörrach, Programm und Geschäftsleitung
Sitzungsleitung ohne Stimmrecht: Dänu Siegrist, Geschäftsstellenleiter RFV
Eine Übersicht über die Projekte und Fördermodule des RFV findet sich hier.
Das RFV-Musterbudget samt Merkblatt für eine CD-/LP-Produktion befindet sich im Downloadbereich für Bands und MusikerInnen.