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Wettbewerbe und Unterstützung
Beiträge an Veranstaltungen
 
Der Rockförderverein der Region Basel (RFV) verfügt über einen Fonds von jährlich maximal 40'000 Franken zur Unterstützung von regionalen Einzelveranstaltungen, Konzertreihen und Festivals, die Bands aus der Region Basel als Auftrittsplattform dienen. Dank dieser Unterstützung können Auftritte regionaler Bands auch dann stattfinden, wenn sie nicht selbsttragend sind. Der RFV unterstützt in der Regel in Form von Defizitgarantien, es können jedoch auch feste Beiträge (zum Beispiel Übernahme der Bandgagen) gesprochen werden.
 
Gesuchseingabe

Gesuche für Veranstaltungsbeiträge müssen bis spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung schriftlich an die Geschäftsstelle des RFV gerichtet werden. Gesuche können nur für Veranstaltungen in der Region Basel mit regionalen Bands eingereicht werden.
 
Benötigte Angaben

Jedes Gesuch muss folgende Angaben enthalten:
  • Datum und Veranstaltungsort
  • Verantwortliche Trägerschaft/Veranstalter
  • Auftretende Künstler/Programmablauf
  • Vorgesehene Werbemassnahmen
  • Detailliertes und angemessenes Budget, aus dem Bandgagen, Spesen, SUISA-Abgaben und der erwartete Unterstützungsbeitrag ersichtlich sind.
Unvollständige, nicht fristgerecht eingereichte und unrealistische Gesuche werden nicht berücksichtigt.

Beim RFV eingegebene Gesuche können unabhängig vom Entscheid nicht mehr bei einer anderen Förderstelle der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt (beispielsweise Kulturpauschale, Lotteriefonds, Fachausschüsse etc.) eingegeben werden und umgekehrt.
 
Beurteilung des Gesuchs

Gesuche bis 2'000 Franken werden von der Geschäftstelle des RFV beurteilt und entschieden. Höhere Beträge benötigen zusätzlich einen Vorstandsbeschluss. Die Gesuchsteller werden in der Regel spätestens einen Monat nach der Gesuchseingabe schriftlich über den Entscheid informiert.
 
Leistungen Gesuchsteller

Die Auszahlung des Beitrags ist an folgende Bedingungen geknüpft:
  • Das Logo des RFV wird unaufgefordert auf allen Werbemitteln und auf der Webseite in einem im Vergleich mit anderen Sponsoren angemessenen Rahmen platziert und die Unterstützung des RFV wird gegenüber Medien und Öffentlichkeit angemessen kommuniziert. Das Logo des RFV kann hier heruntergeladen werden.
  • Der RFV erhält eine angemessene Anzahl Freikarten für die Veranstaltung zur freien Verwendung. Zudem erhalten alle Mitglieder des RFV eine Reduktion von mindestens 20% auf den Eintritt der Veranstaltung.
  • Der RFV erhält bis einen Monat nach der Veranstaltung unaufgefordert eine detaillierte Abrechnung, sowie Belegsexemplare der Werbemittel und allfälliger Medienberichte. Auf Wunsch wird dem RFV Einsicht in die Buchhaltung der Veranstaltung gewährt. Wird die Abrechnung nicht fristgerecht eingesendet, entfällt der Anspruch auf den Veranstaltungsbeitrag.


Eine Übersicht über die Projekte und Fördermodule des RFV findet sich hier.

 
 Richtlinien Veranstaltungsbeiträge
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