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Der BusinessSupport
• ist ein Förderprojekt zur Vergabe von Beiträgen an Labels, Managements und Booking-Agenturen; • wird vom Rockförderverein der Region Basel (RFV) im Rahmen seines Auftrags zu Förderung der regionalen Populärmusik durchgeführt und von einer unabhängigen Jury vergeben; • unterstützt die Arbeit erfahrener Unternehmer aus der Region Basel, die eine engagierte, fachkundige und nachhaltige Tätigkeit für Basler Künstler nachweisen können und damit die Basler Musikszene unterstützen und mitprägen; • unterstützt Unternehmer im Bereich Populärmusik. Diese beinhaltet alle zeitgenössischen Stile wie Rock, Pop, HipHop, Elektro, WorldBeats, Crossover etc. Sie umfasst Musik aus nichtkommerziellen Nischen- und Subkulturen genauso wie die Musik von arrivierten, erfolgreichen Künstlerinnen und Künstlern; • vergibt einmal pro Jahr durch eine unabhängige Jury eine Summe von CHF 12'000 an einen Beitragsempfänger.
Teilnahmebedingungen
Formale Kriterien
Vor der Bewertung durch die unabhängigie Jury werden alle Gesuche vom RFV auf ihre formale Zulässigkeit überprüft. Insbesondere müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
• Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. • Pro Jahr kann von einem Label, Management oder einer Booking-Agentur nur ein Gesuch eingegeben werden. Ist der Gesuchsteller in zwei oder allen drei Bereichen aktiv, kann er Tätigkeiten aus diesen Bereichen zu einem Gesuch zusammenfassen. • Die Labels, Managements und Booking-Agenturen können sich im Sinne der Nachhaltigkeit wiederholt bewerben. • Bereits einmal eingegebene und vom RFV oder der Jury abgelehnte Gesuche können kein zweites Mal eingegeben werden. • Gesuche zur nachträglichen Deckung bereits realisierter Projekte können nicht eingegeben werden. • Beim BusinessSupport eingegebene Gesuche können unabhängig vom Entscheid der Jury nicht mehr bei einer anderen Förderstelle der Kantone Basel-Landschaft oder Basel-Stadt (beispielsweise Kulturpauschale, Lotteriefonds, Fachausschüsse etc.) eingegeben werden - und umgekehrt.
Inhaltliche Kriterien
Zudem müssen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller bei der Eingabe nachweisen, dass sie
• aus der Region Basel (ohne grenznahes Ausland) stammen und einen direkten Bezug zur Region Basel haben. • seit mindestens drei Jahren kontinuierlich in der regionalen Populärmusikszene für einen oder mehrere Künstler aktiv sind und über eine entsprechende Szenenrelevanz verfügen. • nachweislich über professionelle Strukturen in ihrem Unternehmen verfügen. • während zwölf Monaten nach dem Entscheid der Jury neue Produktionen oder Projekte für den oder die Künstler realisieren werden. • MusikerInnen vertreten, deren geplante Werke oder Projekte über relevantes künstlerisches Potenzial verfügen.
Teilnahmeunterlagen
Mit dem Gesuch müssen folgende Unterlagen in einfacher Ausführung eingereicht werden. Unvollständige Gesuche und Gesuche mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt. Die Teilnahmeunterlagen werden nicht retourniert.
• Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Gesuchsformular (Download unter www.rfv.ch) • Leistungsnachweis: Schriftliche Dokumentation zu den Aktivitäten der letzten drei Jahre mit Verweisen auf Webseiten usw. Keine CDs oder Videos einsenden. Maximal 2 A4-Seiten lang. • Projektplan des nächsten Jahres: Tourneepläne, CD-Produktionen, Video-Produktionen, Showcases, Promotionsaktivitäten usw. mit Datumsangaben. Bitte übersichtlich strukturiert und als separate Beilage. Maximal 2 A4-Seiten lang. • Budget mit Einnahmen und Ausgabenseite zum Projektplan, inklusive detaillierter Angaben über die Verwendung des RFV-Beitrags und Angaben zu weiteren Unterstützern oder Sponsoren. • Einsendeschluss im Jahr 2010 ist Mittwoch, 9. September 2010. Es gilt das Datum des Poststempels.
Vergabe
Über die Vergabe des Beitrages entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury setzt sich
aus drei regionalen und überregionalen Business- und Musikfachleuten zusammen und
wird vom RFV-Vorstand auf zwei Jahre gewählt. Der Entscheid wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern vom RFV schriftlich mitgeteilt. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller anerkennen mit der Eingabe ihres Gesuches den Entscheid der Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Formale Fehler können bei der Rekurskommission des RFV geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Im Falle einer Vergabe werden die Auszahlungsbedingungen und –modalitäten vom RFV festgelegt. In der Regel werden 50% des Beitrags unmittelbar nach der Vergabe gegen Rechnung ausbezahlt. Die restlichen 50% nach 9 Monaten gegen Einreichung eines ausführlichen Berichts über die erfolgten Aktivitäten gemäss Business- und Projektplan.
Verpflichtungen
Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller verpflichten sich im Falle einer Vergabe
• die Unterstützung des RFV gegenüber den Medien, Partnern, Künstlern und der Öffentlichkeit angemessen zu kommunizieren. • den RFV im Falle entscheidender Abweichungen vom Business- und Projektplan umgehend zu informieren. • dem RFV unaufgefordert 9 Monate nach der Vergabe einen ausführlichen Report über die erfolgten Aktivitäten zuzustellen, inklusive je sechs Belegsexemplare hergestellter Produkte wie CDs oder Videos.
Die Jury 2010
Francis Etique, Werkraum Warteck pp, Musiker Franziska Schläpfer, Musikerin (Big Zis) Raphel Rogenmoser, Migros Kulturprozent, Projektleiter Pop und Neue Medien
Eine Übersicht über die Projekte und Fördermodule des RFV findet sich hier.
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